| Der Gnade des Ablasses baut auf die menschliche Natur auf |
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| Geschrieben von Vita-in-Deum-Katechese: "Glauben ganz von vorn erklärt" Teil 349 | |
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Der Ablass ist also die Nachlassung der Strafen, die wir als gerechte Folgen unserer Sünde ansehen können. Manch einer wird fragen, warum wir die Schuld und die Strafe derart trennen. Von Jesus, dem Erlöser her ist ja das Problem der Sünde und ihrer Folgen als ganzes sozusagen erledigt worden. Das stimmt wohl. Bei uns baut, was wir tun, auf die Natur auf. Schuld und Strafe werden hier eben getrennt gesehen und behandelt. Vor Gericht wird die Schuld festgestellt und eine Strafe festgesetzt. Die Strafe wird durch die Schwere der Schuld zeitlich „abgesessen.“ Erst wenn sie vollständig abgebüßt ist, kann sich der Schuldige als völlig rehabilitiert ansehen. Kommt ein Verurteilter aus dem Gerichtssaal, ist also noch nicht alles in Ordnung. Wenn der Präsident der Republik einem Häftling die Strafe erlässt, nennen wir das einen Akt der Gnade. Ganz ähnlich verhält es sich mit der Verzeihung und Bewältigung unserer Schuld bei Gott. Die Schuld selbst wird in der Beichte nachgelassen. Hier bekommen wir die Lossprechung. Die Strafen allerdings, die stehen auch hier noch aus. Sie bekommen wir in einem eigenen Akt der Gnade nachgelassen. Dieser Gnadenakt geschieht im Ablass. Beides, Beichte und Ablass, sind Gnadengeschenke von Gott. Durch die Kirche werden sie vermittelt. In der Beichte spricht der Priester nur von der Schuld frei: „Durch den Dienst der Kirche spreche ich dich los von aller Schuld...“ Im Ablass geschieht ebenfalls ein Dienst der Kirche. Hier ist es die Aufgabe des Papstes, die Ordnung zu geben und zu überwachen. Der Papst hütet den Schatz der Kirche, aus dem die Gnade zu uns fließt. |
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