Präimplantationsdiagnostik – kurz PID – ist ein Thema, was derzeit die Gemüter in unserem Land stark erhitzt. Nächste Woche soll der Gesetzesvorschlag, der diese legalisiert, im Bundestag debattiert und gegebenenfalls beschlossen werden. Das Thema spaltet die Fraktionen und mithin auch die Bevölkerung.
Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich hierbei um ein Verfahren, dass es der Mutter ermöglicht, mehrere Eizellen künstlich befruchten zu lassen, um sich dann jene implantieren zu lassen, die als einzige einen erheblichen Gendeffekt nicht enthält. Die Chancen, dass dann ein gesundes Kind geboren wird, liegen bei 25 Prozent. Die anderen Eizellen werden “entsorgt”. Auslöser ist die Praxis mindestens eines Arztes, der dieses Verfahren trotz Illegalität anwandte, um Frauen den Kinderwunsch zu ermöglichen, die einen Gendefekt haben, wonach ein angestrebte Schwangerschaft zu 90 Prozent in einer Fehlgeburt endet oder das Kind geboren wird und eine Lebenserwartung von 1-2 Jahren hat. Aber auch Gendefekte sollen so ausgeschaltet werden, die das Leben des Kindes und der Eltern in erheblicher Weise einschränken.
Ich glaube jeder, der sich bei dieser Frage in eine einfache ethische Antwort stürzt, wird der Frage nicht gerecht.

Hier ist zuerst die Frage, was ist Leben? Laut unserem Staat beginnt schützenwertes Leben erst nach 12 Wochen Schwangerschaft. Solange ist geseztlich erlaubt, ein Kind abzutreiben. Rechtlich also ist das Argument des Schutz des Lebens also hinfällig.
Anders sieht es mit der Frage nach lebenswertem Leben aus. Kann eine Gesellschaft hier Maßstäbe einführen? Welche Behinderung ist lebenswert, welche nicht? Ich glaube nicht, dass eine Gesellschaft dieser Definierung gewachsen ist. Das zeigt auch die Emotionalität der aktuellen Debatte. Was steht es uns zu, zu sagen, ein Mensch, der unter einer gewissen Einschränkung leben, könne nicht glücklich sein?
Aber auch diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten wie es scheint. Was ist mit Kindern, die zur Welt kommen, einjahrlang nur operiert werden und dann einen grausamen Erstickungstod erleiden? Was ist mit Eltern, die dieses Leid erleben müssen? Was ist mit Müttern, die eine Fehlgeburt nach der nächsten erleiden aufgrund eines Gendefekts? Ist das zumutbar aufgrund ethischer Bedenken bei dieser Frage?
Ein Argument dagegen gilt es natürlich noch zu berücksichtigen. Die Folgen eines solchen Gesetzes. Ist das nicht nur der Anfang auf dem Weg zu einem Designer-Baby? Zu einem Kind nach Wunsch, nach eigenen Vorstellungen, mit Genen, die ich als Mutter oder Vater will, und ohne solche, die ich als belastend oder nicht gut empfinde?
Diese Argumente sind nur ein Einblick in die derzeitige Debatte. Und auch wenn mir eine Antwort nicht leicht erscheint, wage ich eine eigene Position in dieser Frage. Ich bin für die Einführung der Präimplantationsdiagnostik. Sie ist bei unseren derzeitigen Gesetzen der einzig logische Schritt. Schon jetzt dürfen Eltern entscheiden, ob sie ein Kind unter bestimmten Umständen wollen oder nicht. Nicht nur in den ersten drei Monaten, sondern auch bis zum Tag der Geburt ist eine Abtreibung erlaubt, wenn durch die Geburt das Leben der Mutter, aber auch ihre psychische oder körperliche Gesundheit in erheblichstem Maße gefährdet ist. Die PID zeiht eine solche Entscheidung lediglich vor und erspart der Mutter viel Leid und Folgen. Die Frage ist für mich nicht die Einführung, sondern die klare Definition, wann die Präimplantationsdiagnostik angewandt werden darf und wann nicht. Nun bin ich kein Mediziner und kann und will daher nicht die einzelnen Defekte hier durchgehen. Aber doch gibt es einige Fälle, die mir plausibel erscheinen. Z.B. eine Erkrankung, die wie oben angesprochen, einer Mutter eine 90-prozentige Fehlgeburtenrate prophezeit. Oder aber eine Erkrankung, die, falls sie zu umgehen ist, zum Tode der Mutter führt. Ich finde aber, dass dies der Ort der Debatte sein sollte, nicht der PID an sich. Das birgt in unserem derzeitigen Rechtswesen eine gewisse Scheinheiligkeit. Aber nicht nur in unserem Rechtswesen. Die katholische Kirche, meiner Meinung nach am striktesten in der Abtreibungsfrage, entwrift auch Kategorien, wann eine Abtreibung erlaubt ist. Auch wenn ihre Argumentation meinem Dafürhalten nach falsch ist, erlaubt sie eine Abtreibung bei eben einem durch die Geburt wahrscheinlichen Tod der Mutter. Auch sie müsste also mindestens in diesem Fall für die Präimplantationsdiagnostik sein.
Es gibt aber noch ein entscheidendes Argument für die Einführung der PID, das noch nicht zu Wort gekommen ist. Die Selbstverantwortung des Bürgers. Seit Kant und der Aufklärung ist klar, dass ein Mensch nie Objekt, sondern immer Subjekt sein sollte. Dies ergibt sich aus seiner Würde, aus seiner Einzigartigkeit, seiner Freiheit. Er muss Subjekt und alleiniger Träger seiner Rechte und Taten sein. Ein Mensch, der mündig ist, weil er Mensch ist, muss selber entscheiden dürfen und dafür die Verantwortung auf sich nehmen. Ihm muss der Gebrauch eines solchen Verfahrens eröffnet sein, um nach eigenen Maßstäben entscheiden zu können, ob er einen bestimmten Gendefekt umgehen will oder nicht. Hierbei kann ihm die Gesellschaft nicht ihre Maßstäbe aufdrücken. Eine Frau muss selbst entscheiden können, ob sie ein Kind unter bestimmten Umständen haben will oder nicht. Dies muss ihr der Gesetzgeber ermöglichen. Kategorien eines aus welcher Prägung auch immer gewonnen, und sei es christlichen, Lebensbegriffes und die durch den Gesetzgeber gesicherte Selbstbestimmung des Menschen dürfen hier nicht verschwimmen, wie es manchmal in der Abtreibungsdebatte der Fall ist.
Es tut mir leid, dass es so ausführlich geworden ist und trotzdem soviel nur angerissen werden konnte. Besonders der letzte Punkt hätte weiterer Erläuterungen bedurft. Aber in der Angst, euch zu langweilen, soll es für heute erstmal genug zu diesem Thema sein.





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